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Wer zahlt was ins Solidarsystem ‚gesetzliche Krankenversicherung‘?

von Dorle Weyers

Textaufgabe:
Die Freundinnen Anna und Sarah verdienen beide je 4.500 € brutto pro Monat. Als Kinderlose zahlen sie 2024 bei der ‚Techniker Krankenkasse‘ monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung:
Anna:    255 €,
Sarah:   891€.*      

Wie jetzt? Sarah zahlt bei gleichem Einkommen knapp 3,5 mal so viel Beiträge wie die Freundin? ...
Jeden Monat 636 € mehr, nur weil sie selbstständig ist? Das wäre ja total ungerecht. Kann gar nicht sein. ––– Oder?

Doch, leider. Es kann sogar exakt so sein, wenn beide wie in diesem Beispiel 2.500 € brutto im jeweiligen Hauptberuf sowie je 2.000 € an sonstigen 'Neben'-Einkünften verdienen.

Des Rätsels Lösung:

Anna ist hauptberuflich angestellt, Sarah selbstständig.

 

Tja, Pech gehabt, liebe Sarah! Das ist nunmal geltendes deutsches Recht. Ob es gerecht und solidarisch ist, ist eine andere Frage.

Wie kommt es zu dieser wundersamen Beitragsvermehrung für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte /Selbstständige in der GKV?

Freiwillig solidarisch zu sein ist teuer!

Freiwillig gesetzlich Versicherte, also vor allem Selbstständige, zahlen bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, die 2024 bei 5.175 € monatlich liegt:

  1. auf jeden Euro ihres durch die (hauptberufliche) Selbstständigkeit erwirtschafteten Brutto-Einkommens ohnehin doppelt so viel Beitrag wie Angestellte an Kranken- und Pflegeversicherung. Denn schließlich müssen sie auch den Arbeitgeber:innenanteil selbst schultern. Aktuell sind dies je nach Krankenversicherung für Kinderlose ca. 20 %. So weit, so okay. Aber:
  2. Zusätzlich zahlen sie jedoch ebenfalls ca. 20 % an Kranken- und Pflegeversicherung auf alle oben genannten weiteren Einkünfte. Der Beitrag für Zins- und Mieteinnahmen etc. ist um sagenhafte 0,6% ermäßigt. **

Hauptberuflich Angestellte hingegen verbeitragen weder das, was sie ggf. selbstständig ‚dazu‘ verdienen, noch Einkünfte wie Zinsen etc. Das sind ca. 200 €, die die Einen pro 1.000 € ganz solidarisch behalten dürfen, während die Anderen sie an die ‚Solidargemeinschaft‘ abtreten müssen. Wundert sich noch jemand, dass immer mehr Leute in Teilzeit angestellt sein wollen?

Meinen Sie, das betrifft doch kaum jemanden, weil Selbstständige ja in der Regel so viel verdienen? Schauen wir mal.

Solidarsystem oder systematisch unsolidarisch?

Rund 1,5 Mio Selbständige zahlten 2023 freiwillig GKV-Beiträge. Sie ‚verbeitragten‘ ein mittleres monatliches Einkommen von rund 3.540 €. (Privat krankenversichert sollen hingegen nur 0,5 Mio Selbstständige sein.)*** Diese 3.540 € entsprechen natürlich nicht dem mittleren Brutto-Einkommen, das sie als Selbstständige verdienen. Das muss deutlich geringer sein. Denn darin enthalten sind auch sämtliche anderen Einnahmen: vom Nebenjob über Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen bis zu Kontowechselprämien über 260 € etc. Das gilt für alle, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, neben Selbstständigen also vor allem Rentner:innen und Studierende bis zu einem Jahresverdienst von (2024) 62.100 €. Danach werden auch Zinsen etc. nicht mehr von der GKV angerührt.

‚Hybride Einkommen‘ sind heute jedoch auch bei Beamt:innen und Angestellten eher Normalfall als Ausnahme: Also irgendein Mix aus Zinsen, Dividenden, Photovoltaik, Vermietungen, VG Wort, ebay-Verkäufen, angestellten und selbstständigen Einnahmen, Renten etc. Trotzdem zahlen nur die freiwillig GK-Versicherten ihre Beiträge auf den ganzen Mix.

Wem schaden die ungerechten GKV-Beiträge besonders?

Wie viele Frauen und wie viele Männer jeweils von dieser ökonomischen Benachteiligung in der GKV betroffen sind, wird bedauerlicherweise nicht erfasst. Warum? Das BMFSJF fühlt sich nicht zuständig und verweist ans BMG. Das BMG spricht nur mit ausgewiesenen Pressevertreter:innen. 

Es liegt jedoch mehr als nahe, dass dies vor allem Frauen trifft: Frauen sind schließlich diejenigen, die sehr viel öfter in schlechter bezahlten Branchen und/oder in Teilzeit arbeiten, um die Care-Arbeit für Kinder, Eltern und Schwiegereltern zu übernehmen. Und: Etwa ein Drittel der Frauen leidet früher oder später an starken Wechseljahrsbeschwerden, die ebenfalls die Leistungsfähigkeit einschränken können. Autsch!

Würde die Politik hier eher reagieren, wenn diese Zahlen nach Geschlecht erhoben würden? Merkwürdig, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an den Zahlen so gar nicht interessiert zu sein scheint.

Suspekte Spezies 'Selbstständige'?

Merkwürdig ist auch, warum die Finanzämter die Krankenversicherungen nicht informieren, wenn vermeintlich pflichtversicherte Angestellte deutlich mehr vermeintliche Nebeneinkommen erwirtschaften als in ihren sehr günstig sozialversicherten Teilzeitstellen. Diese Angestellen sind eigentlich verpflichtet, sich freiwillig bei den Krankenkassen zu melden, damit ihr (dann ebenfalls unfairer, aber) korrekter Versicherungsbeitrag berechnet werden kannn. Wer es nicht tut profitiert nicht nur auf Kosten anderer, sondern begeht möglicherweise Sozialversicherungsbetrug. Doch: "Was die Kasse nicht weiß, ...". Selbstständige hingegen reichen alljährlich ihren Einkomensteuerbescheid ein, oder sie zahlen kurzerhand den Höchstbeitrag.**** Warum erhalten Angestellte diesen Vertrauensvorschuss, Selbstständige aber nicht? Was macht Selbstständige so suspekt?

Was denken Politiker:innen?

Sicher, die gesetzlichen Kassen brauchen Geld. – Aber warum werden ausgerechnet die Menschen überdurchschnittlich zur Kasse gebeten (und so bei der Alterssicherung behindert), a) deren Verdienst sich in Grenzen hält und b) die freiwillig das Solidarsystem ‚gesetzliche Krankenversicherung‘ unterstützen? Was mögen sich die für solche Regelungen (mit-)verantwortlichen Politker:innen dabei nur denken? –– Okay, „Wer hat, dem werde gegeben.“ wird ja auch andernorts gern genommen. Aber ich wundere mich dennoch, wie ein so extrem ungerechtes System z. B. auch von grünen Politiker:innen hartnäckig verteidigt werden kann (siehe hier ab ca Min. 7:45).

Immer auf die Kleinen?

In vielen Branchen verdienen z. B. Solo-Selbstständige lange nicht so viel, wie manch schwarz-grün-rot-gelb-blaue Fantasie suggerieren mag. Honorare, wie sie an OGS, VHS und vielen anderen öffentlichen Einrichtungen gezahlt werden, lassen erst recht niemanden reich werden, egal ob mit oder ohne Uni-Abschluss. Übrigens sind auch dies 'typische Frauen-Jobs'.

Auch von solch bescheidenen Salären dürfen alle Kinderlosen, die nicht der privaten Krankenversicherung anheim gefallen sind, ca. 20 % für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Vom mittleren 3.540-€-Monatseinkommen also: 2024 fast 700 €, 2025 deutlich darüber. Sollte ihre flexible Alterssicherung über ETF etc. bereits Erträge abwerfen, werden diese eben auch schonmal um ca. 20% gemindert – und damit der Aufbau der Alterssicherung erschwert. Wer Kinder hat, zahlt etwas weniger für die Pflegeversicherung.

Risiko: Selbstständig älter werden in der GKV?

Ein anderes Beispiel: Gerda ist 64 Jahre und schon ewig selbstständig. Seit ein paar Jahren werden die ernsten ‚Wehwehchen‘ mehr, die Arbeitsenergie weniger. Vielleicht haben auch Corona oder Kriege zu viel Kraft geraubt. Oder der Klimawandel schlaucht ihren nicht mehr ganz jungen Körper. Die Wechseljahre waren und sind auch nicht ohne. Und vielleicht kümmert sie sich um ihre alten Eltern oder kranke Freund:innen. Oder von allem etwas und alles zusammen in jedem Fall zu viel. Auf alle Fälle schlägt sich all das – anders als bei Angestellten – blitzschnell im Einkommen nieder. 

Teure Teilzeit?

Bisher hat Gerda gut verdient, aber jetzt will und muss sie weniger arbeiten. Also rutscht ihr selbstständiges Einkommen deutlich unter die Beitragsbemessungsgrenze. Gottseidank hat sie gut vorgesorgt und erntet daher schon einige Nebeneinkünfte aus dem, was sie fürs Alter anspart. Den Höchstbeitrag darf sie ggf. dank Erspartem also trotzdem an ihre Krankenkasse zahlen. Es sei denn, sie huscht mit frischen 64 Jahren noch schnell in eine Stelle, in der sie dann pflichtversichert ist. Dann wird ihr Erspartes von den Krankenkassen ‚natürlich‘ nicht mehr angerührt.

... oder: Sozialabgaben reduzieren Alterssicherung

Doch: 'Je oller, desto doller' kommt es dann im nächsten Jahr: Gerda hat einen blöden Unfall. Also fällt sie mehrere Wochen aus. Anschließend hat sie 50% ihrer Kundschaft verloren, und verdient angesichts ihrer fixen Betriebkosten fast nichts mehr. Der (teure) Streit mit der Versicherung kann sich über Jahre hinziehen. Also verkauft sie ihre vor 30 Jahren erstandene Eigentumswohnung. Und schon wieder landet sie beim Höchstbeitrag, obwohl sie gerade kaum Geld mit der Selbstständigkeit verdient: Der Gewinn aus dem Wohnungsverkauf ist nämlich ebenfalls ‚beitragspflichtig‘, ... aber natürlich nur für freiwillig GKV-Versicherte. Hätte Gerda also – wie früher – mit 65 in Rente gehen oder mit dem Verkauf warten können, bis sie als Rentnerin ganzjährig pflichtversichert ist, hätte sie den (angesichts der Inflation leider unrealistischen) Gewinn komplett behalten dürfen. Wieder Pech gehabt. Ach, Gerda! Warum hast du dir das alles nicht früher überlegt? – Na, zum Beispiel, weil die Gesetze damals anders waren.

Sozialabgaben ignorieren Inflation

Obendrein werden die vermeintlichen 'Erträge' – egal ob aus Zinsen oder Wohnungsverkauf nicht am tatsächlichen Wert des Geldes gemessen. Ignoriert wird hier, dass Tages- oder Festgeld oft nicht einmal die Inflation ausgleichen. Auch Immobilienverkäufe bringen inflationsbereinigt weitaus weniger Gewinn als mit rosaroter Milchglasbrille kalkuliert. Dennoch zahlen freiwillig Versicherte auch für diese vermeintlichen 'Einkünfte' nun über 20% für die Pflege- und Krankenversicherung.

Sorry! Aber die Inflation zu missachten ist eher wirtschaftlich naiv als korrekt gerechnet. Selbst ein Bierdeckel wäre beleidigt. Würden solche angeblichen Einnahmen stattdessen inflationsbereinigt, kämen vielfach wohl Verluste zustande – spätestens nach Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. So musste man zum Beispiel für das, was 1994 noch für 100.000 € zu haben war, 2024 bereits 171.647€ zahlen (berechnet mit www.finanz-tools.de). Und die Preise für Unentbehrliches wie Energie, Handwerker, Butter, Öl, Gemüse etc. sind leider noch stärker gestiegen.

Sozialabgaben kennen keine Verluste

Um diese merkwürdige Definition von 'Einnahmen' zu perfektionieren, können Verluste aus einer Einkommensart dann auch nicht mit den Gewinnen aus anderen Einkommensarten verrechnet werden. Ebenso kann ein Verlust z. B. bei Vermietungen nicht mit einem Vermietungsgewinn im Vorjahr verrechnet werden. Verspätetete Handwerkerrechnungen waren noch nie so ärgerlich. Pflichtversicherte kümmert das natürlich nicht.

Apropos: Wenig logisch erscheint auch, dass eigene Mietkosten nicht mit den Einnahmen aus Vermietungen verrechnet werden können - weder steuerlich noch bei der GKV. Also, wenn überhaupt, dann 'Eigenheim first'!

Politisch kurzsichtig

Forschung und Politik befürchten wohl zurecht eine hohe Altersarmut unter den heute Selbstständigen. Wird es deshalb rentenversicherten Angestellten deutlich leichter gemacht, auch privat vorzusorgen? Wird also der Aufbau der privaten Alterssicherung vieler Selbstständiger um ca. ein Fünftel durch die GKV-Beiträge reduziert, gerade weil sie noch viel dringender fürs Alter sparen müssen? Ist das schlicht ein gutes Beispiel für 'verkehrte Welt', sich selbst erfüllende Prophezeiung, Gleichgültigkeit oder gar ein bedauerlicher Mangel an logischem Denken? Bösartige Motive à la "Selbst schuld, hättest ja auch Beamte:r werden können." wollen wir mal ausschließen.

(Klar: Auch private Krankenversicherungen können im Alter ein teurer bis unbezahlbarer Spaß werden. Aber die nennen sich zumindest nicht 'Solidarsystem'.)

Den Laden schmeißen oder hinschmeißen?

Nun können wir uns nicht nur fragen, was an diesen Regelungen gerecht sein soll, sondern auch: Wer ist eigentlich so wahnsinnig, das alles in Kauf und hinzunehmen? – Ich glaube, für die richtige Antwort auf diese Fragen brauche ich erst einmal ein Sabbatjahr. ;(

 

Spielarten des Ungerechten – Teile und herrsche?

Ja, leider gibt es noch viel mehr ökonomische Diskriminierungen, die die allseits beklagte gesellschaftliche Spaltung vorantreiben. Von haarstreubenden 'steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten' für Vielverdienende (inklusive Ehegattensplitting) bis zu den zahlreichen 'feinen Unterschieden' im Sozialversicherungssystem:
– zwischen Beamt:innen und Angestellten (siehe 'Die Anstalt'),
– zwischen privat und gesetzlich Versicherten,
– zwischen denen, die unter- oder oberhalb der "Beitragsbemessungsgrenze" liegen,
– und eben zwischen freiwillig und Pflichtversicherten.

Eine vertrauensfördernde Maßnahme in einen gerechten Staat wäre, diese Ungerechtigkeiten schleunigst abzuschaffen, z. B. mit einer Bürgerversicherung. – Wann, wenn nicht jetzt?

Zugleich werden Facharzt-Termine für GKV-Versicherte zur stets rareren Ressource, während die Beiträge steigen. Was selten ist, wird eben teurer. Und was passiert? – Dafür, dass unsere Gesundheitsversorgung bei stetig wachsenden Kosten für alle, aber vor allem für einige, geradewegs den Bach 'runter geht? Ich finde: Viel zu lange fast nichts und immer noch viel zu wenig.

Empört euch!

Je mehr Ungerechtigkeiten, desto näher die Ohnmachtsgefühle. Also: Ab in Yoga- und Achtsamkeitskurse? Oder möchten Sie lieber etwas gegen diese Ungerechtigkeiten unternehmen? Dann thematisieren Sie sie in sozialen Medien oder – falls vorhanden – in Ihrer Partei, auf Partys und sonstwo. Oder befragen Sie die Verantwortlichen auf Abgeordnetenwatch zu dem Thema. Oder unterschreiben Sie die Petition zur Gleichstellung von Selbständigen in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Noch mehr Gründe, noch mehr Beitrag, noch komplizierter

Wenn Sie bis hierhin durchgehalten haben, interessiert Sie sicherlich, warum es bei der Sozialversicherung für Selbstständige sogar noch zweimal ungerechter zugeht:

Der 'Verband der Gründer und Selbstständigen' (VGSD) erklärt, warum Selbstständige sogar mehr Beiträge zahlen als Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in zusammen, auch wenn keinerlei Nebeneinkünfte erwirtschaftet werden: "Das ist, als müssten Arbeitnehmer auch Sozialversicherung auf den Arbeitgeber-Anteil (an der Sozialversicherung D.W.) bezahlen". Fair wäre, wenn Selbstständige 50% ihrer Sozialabgaben nicht nur in der Einkommensteuer, sondern als Betriebskosten berechnen könnten. Das würde dann zu geringeren Gewinnen, und damit nochmals zu weniger Sozialabgaben führen (ebenda). Er verrät auch: Warum für selbstständige Frauen ein dreifacher Gender-Pay-Gap gilt. 

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* Die Berechnung der Beiträge erfolgte im Jahr 2024 mittels der TK-Beitragsrechner für Arbeitnehmer:innen und für Selbstständige. Bei Tipp-, Denk-, Rechen- oder anderen Fehlern, freue ich mich über eine freundliche Nachricht! Ich gestehe, immer wieder selbst ungläubig auf diese Zahlen zu starren.
Warum 4.500 €? Es entspricht fast exakt dem monatlichen Durchschnittsgehalt eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden in Deutschland, das 2023 bei 4.480 € brutto lag (Quelle: de.statista.com/themen/293/durchschnittseinkommen).

** Nachtrag: 2025 steigt die Belastung für Kranken- und Pflegeversicherung für kinderlose Selbstständige in der TK von 19,8% auf 21,25 %. Hier rechne ich i.d.R. mit dem vereinfachenden Mittelwert von 20%, um das Ganze nicht noch komplizierter zu machen. Denn je komplizierter, desto unbesprechbarer wird es. Und hinter vertrackten Fakten bleiben kleine und große Skandale allzu leicht verborgen (vgl. Cum-Ex).
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung steigt auf 66.150 €, also 5.512,50 € monatlich. Um diesen Gewinn zu erwirtschaften, müssen Selbstständige je nach Branche nicht selten 100.000 € oder auch deutlich mehr an Einnahmen 'umsetzen'.

*** So die Auskunft der Bundesregierung vom 04.08.2023 auf eine ‚Kleine Anfrage‘ der Fraktion DIE LINKE (Bundestag Drucksache 20/7978). Siehe auch die Statistiken des BMG über GKV-Mitglieder.

**** Die TK formuliert es vermutlich versehentlich ironisch so: "Muss ich mein Einkommen als haupt­be­ruf­lich Selbst­stän­di­ge:r nach­wei­sen? Nein. Als Selbstständige oder Selbstständiger können Sie grundsätzlich darauf verzichten, uns Ihr Einkommen nachzuweisen. Dann berechnen wir Ihnen den Höchstbeitrag, egal wie hoch Ihr Einkommen tatsächlich ist." (Quelle: www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/versichert-als-selbststaendige/haeufige-fragen-fuer-selbststaendige/einkommen-hauptberuflich-selbststaendiger-nachweisen-2007028 – Abruf am 30.12.2024)

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