Anmeldeformulare

Ich freue mich, dass Sie mit mir einen Termin zur Paartherapie, zu einer Beratung, Mediation oder zum Coaching vereinbart haben! Nun benötige ich nur noch das passende, von Ihnen ausgefüllte Anmeldeformular.

Bitte ausdrucken, ausfüllen und mir kurz nach der Terminvereinbarung zusenden – sehr gern als Scan per E-Mail an: post -ät- drweyers.de. (Bitte das -ät- ersetzen, danke! ;)

Online-Paarberatung, -Supervision, -Coaching

Präsenz-Therapie & Beratung zu privaten Anliegen in Münster 

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus (inkl. Unterschrift und vereinbartem Honorar) und senden Sie es mir innerhalb von 3 Tagen nach der Terminvereinbarung zu. Möchten Sie den Termin doch nicht wahrnehmen, geben Sie mir bitte umgehend Bescheid, damit ich sinnvoll planen und andere Klient:innen den Termin nutzen können.

*Heilleistungen sind in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit (§ 4, Nr.14 UStG). Voraussetzung dafür ist, dass die Sitzungen der Heilung 'krankheitswertiger' Symptome dienen (siehe unten 'Diagnosen'). In der Familien- oder Paartherapie kann dies auch lediglich für eine:n der Beteiligten zutreffen.

Möchten Sie ein Coaching, eine Mediation oder (Paar-)Beratung nutzen, so ist dies keine Heilleistung, daher umsatzsteuerpflichtig und leider für Sie teurer.

Manche Klient:innen wissen bereits aus einer Einzeltherapie, welche Diagnose für sie zutrifft, andernfalls ist es meine Aufgabe, dies zu klären. Heilleistungen erbringe ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie, solange es nicht um gravierende psychiatrische Erkrankungen geht. Zahlen Sie die Leistung privat, können Sie sicher sein, dass dies weder in Krankenkassenakten noch auf der elektronischen Gesundheitskarte erfasst wird.

Präsenz-Beratung zu geschäftlichen & beruflichen Anliegen

Bei Präsenz-Beratungen im geschäftlichen und beruflichen Kontext senden Sie mir hierfür nach der telefonischen Terminvereinbarung per E-Mail zunächst eine formlose Bestätigung des Termins und der vereinbarten Konditionen für das Erstgespräch mit Ihrer Rechnungsadresse.

Sie erhalten dann vor oder in der ersten Sitzung das Kontraktformular, in dem wir die Ziele und zeitlichen Rahmenbedingungen gemeinsam festelegen.

Kleiner Exkurs: Was bedeutet eine 'Diagnose'?

In Deutschland gilt als psychische Erkrankung, was im ICD (= Internationale Klassifikation der Krankheiten) als solche definiert wurde. Recht häufige Diagnosen sind z. B. Depressionen, Ängste, Zwänge oder Suchterkrankungen. Oft liegt bei einem oder beiden Partner:innen, die eine Paartherapie nutzen, nur eine leichtere sogenannte Anpassungsstörung vor (F43). Dabei geht es um die Folgen "schwerer oder kontinuierlicher Belastung", die "erfolgreiche Bewältigungsstrategien behindern und aus diesem Grunde zu Problemen der sozialen Funktionsfähigkeit führen". (Quelle).

All diese Diagnosen sind keine unumstößlichen 'Tatsachen', sondern Konstrukte. Sie fassen Symptome zu Kategorien zusammen, um sie besser handhaben, also heilen zu können. Nicht immer funktioniert dies wie gewünscht. Auch wandeln sich diese Diagnose-Konstrukte mit der Zeit, da sie sich vielfach an dem orientieren, was kulturell üblich ist. So galt z. B. Homosexualität erst ab 1991 in Deutschland nicht mehr offiziell als Krankheit, indem sie endlich aus dem ICD gestrichen wurde (und 1987 in den USA aus dem dort gültigen System 'DSM').

Falls das Thema Sie interessiert, lohnt sich die Lektüre von Allen Frances: 'Normal – Gegen die Inflation psychiatrischer Diagnose', der Online-Vortrag von Andreas Heinz (Charité Berlin) für die Uniklinik Freiburg zu Seele - Körper - Geist: Kontroversen um den Begriff ‚Psychische Krankheit‘, der Podcast über die kulturelle Bedingtheit psychiatrischer Diagnosen im DLF oder ein schneller Blick ins Ärzteblatt. In den letzten Jahren erhält die Kritik am Diagnostizieren psychischer Erkrankungen sogar Unterstützung aus den Neuro-Wissenschaften, denn: "Biologisch gesehen gibt es die psychiatrischen Diagnosen nicht" so die Neurowissenschaftlerin Anke Hammerschlag von der Universität Amsterdam im Spektrum-Interview vom 14.08.2020.

Der Psychotherapeut und emeritierte Stanford-Professor Irvin Yalom riet schon 2002 in seinem Psychotherapie-Ratgeber 'Der Panama-Hut': "Vermeiden Sie eine Diagnose (außer für die Krankenversicherung)". In Deutschland gilt dies auch fürs Finanzamt. ;)

Übrigens: Wenn Sie überlegen, eine Psychotherapie von Ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse finanzieren zu lassen, kann sich dies auch viele Jahre später noch sehr nachteilig für Sie auswirken, z. B. wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Leider informieren niedergelassene Psychotherapeut:innen  seltener darüber.